Kollektive Schutzeinrichtungen

Gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zur Arbeitssicherheit (in Italien die gesetzesvertretende Rechtsverordnung Nr. 81 vom 9. April 2008) wird der Absturzgefahr hohe Bedeutung beigemessen. Daher müssen die Risiken bewertet werden, durch die die Arbeitskräfte bei der Arbeit an hoch gelegenen Arbeitsplätzen gefährdet sind, und die entsprechenden Schutzsysteme eingerichtet werden.
Das italienische Recht stuft die Maßnahmen zum Kollektivschutz gegenüber denen zum persönlichen Schutz als vorrangig ein. Zum Kollektivschutz gehören folgende Elemente:

1 FALLSCHUTZNETZE

Fallschutznetze gelten als Kollektivschutz und dienen als Absturzsicherung für Personen und/oder Gegenstände. Sie bestehen aus Netzen und den entsprechenden Halterungsrahmen. Sie bestehen aus einer Verbindung aus Maschen aus Nylon oder sonstigen Kunststoffen, gestützt durch ein Seil, das mit geeigneten Elementen befestigt ist, um den Sturz von Personen abzufangen. Technische Referenznormen sind UNI EN 1263-1 und UNI EN 1263-2.
Fallschutznetze sind nach UNI EN 1263-1 auf der Grundlage zweier Parameter klassifiziert:
1.Klasse;
2. System.

Die Klasse definiert die Maschenweite und die Festigkeit des Netzes. Die Netze sind in 4 Klassen eingeteilt (A1, A2, B1, B2), die sich durch die maximale Maschenweite (IM) und die charakteristischen Werte der Energie (E), die auf sie einwirken kann, unterscheiden.
Klasse A1 IM = 60 mm E = 2,3 kJ; Klasse A2 IM = 100 mm, E=2,3 kJ
Klasse B1 IM = 60 mm E = 4,4 kJ; Klasse B2 IM = 100 mm, E=4,4 kJ
Die Einteilung nach System gibt die Art der Halterung des Netzes und die verschiedenen Verwendungsmethoden an. Fallschutznetze werden in vier Systeme eingeteilt, zwei für den horizontalen Einsatz (S-System und T-System) und zwei für den vertikalen Einsatz (U-System und V-System). HBSecurity bietet ein S-System, bestehend aus einem Schutznetz mit Randseil, das den Umfangsbereich verstärkt und an dem die Hebe- und Verankerungsseile angebracht werden. Das Netz wird horizontal positioniert, um einen großen Arbeitsbereich abzusichern, der sich generell innerhalb der zu schützenden Konstruktion befindet. Fallschutznetze des S-Systems müssen eine Mindestfläche von 35 qm und eine kurze Seite von mindestens 5 m Länge aufweisen.

2 ORTSFESTE STEIGLEITERN

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Steigleitern mit Rückenschutzkorb und Ausstiegsschutz zu 1,10 m. Das HBSecurity-Angebot an Leitern umfasst vielseitige Kombinationen, die sich für zahlreiche Anwendungen eignen und eine gute günstige Lösung für den Zugang zu Maschinen, den Zugang zu Dächern, für Kontrollen, Instandhaltung und Reinigung, für den Aufstieg auf Schornsteine, an Fassaden, auf Silos, Plattformen, Laufkräne usw. darstellen. Mehr als 5 m lange Sprossenleitern, die an Wänden befestigt werde bzw. an vertikalen oder mit mehr als 75° geneigten Gestellen, müssen mit einem soliden Schutzkorb aus Metall ausgestattet sein, dessen Maschen oder Öffnungen eine Weite aufweisen müssen, die den versehentlichen Absturz von Personen nach außen verhindert.
Je nach technischer Referenznorm sind unterschiedliche Abmessungen vorgeschrieben. HBSecurity bietet Steigleitern im Einklang mit den Vorgaben der ital. gesetzesv. Rechtsv. D.Lgs. 81/08 und auf Anfrage Leitern, die die Vorgaben der europäischen Rechtsvorschriften erfüllen.

3 GELÄNDER

Permanenter Kollektivschutz zur Absturzsicherung oder zum Schutz vor versehentlichem Zugang zu verbotenen und/oder gefährlichen Bereichen. Das Schutzgeländer besteht aus einem Handlauf, einem Zwischenholm, einem Pfosten und (ggf.) einem Bordbrett. Die Rechtsvorschriften schreiben Folgendes vor:

  • 110 cm Höhe für Schutzgeländer (D.Lgs. 81/08);
  • 50 cm Abstand zwischen horizontalen Elementen und 150 cm bei Pfosten;
  • Bordbrett mit einer Mindesthöhe von 15 cm am Geländer, wenn keine natürliche Absicherung dieser Größe vorhanden ist;
  • Horizontale Handlauf-Belastbarkeit: 1 kN/m (Absatz 3.1.4 der ital. Ministerialverordnungen vom 14. Januar 2008 und vom 20. Februar 2018-NTC), wenn das Geländer an Eindeckungen montiert ist, die nur für Instandhaltungsarbeiten zugänglich sind.

Die technischen Referenznormen sind die italienischen Rechtsvorschriften D.Lgs. 81/08 (Art. 126 und Anhänge IV und XVIII) sowie DM vom 20. Januar 2018-NTC und die europäische Norm UNI EN 14122-3.

HBSecurity bietet eine Reihe von leicht zu montierenden, optisch ansprechenden und in statischer Hinsicht widerstandsfähigen und steifen Schutzgeländern, die die Vorgaben laut D.Lgs. 81/08, NTC 2018 und UNI EN 14122-3 erfüllen. Zur Auswahl stehen die folgenden Modelle:

  • Selbsttragende Schutzgeländer mit verstellbaren Holmen
  • Selbsttragende Schutzgeländer mit Durchgangsholmen
  • Ortsfeste Schutzgeländer mit möglicher Befestigung an Innen-/Außenkante, Rand, Stirnseite, Pfosten, Metallplatte
  • Klappbare Schutzgeländer

 

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